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Verfasst von: Philipp am 29.07.2007 05:25
 


THEMA:  Abfertigung
Ich bin mit 31.03.2007 bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ausgeschieden (einvernehmliche Auflösund des DV) und wurde daher auch abgefertigt (3/12 des Jahresbezuges). Wenn ich dann im Jahr 2008 die ANVA für 2007 mache, hat das steuerlich irgendwelche Auswirkungen? Die Abfertigung ist ja nur mit 6% versteuert worden. Ich berücksichtige bei der ANVA immer die Kleine Pendlerpauschale bis 60km, div. Versicherungen, Kirche!
Verfasst von: Jutta Rapp am 29.07.2007 05:25
 


THEMA:  Re: Abfertigung
Die Abfertigung bleibt bei den Einkünften außer Ansatz, da sie der besonderen Besteuerung mit 6% unterliegt.
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