Verfasst von:
Philipp am
29.07.2007 05:25
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THEMA: Abfertigung |
Ich bin mit 31.03.2007 bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ausgeschieden (einvernehmliche Auflösund des DV) und wurde daher auch abgefertigt (3/12 des Jahresbezuges).
Wenn ich dann im Jahr 2008 die ANVA für 2007 mache, hat das steuerlich irgendwelche Auswirkungen? Die Abfertigung ist ja nur mit 6% versteuert worden.
Ich berücksichtige bei der ANVA immer die Kleine Pendlerpauschale bis 60km, div. Versicherungen, Kirche!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
29.07.2007 05:25
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THEMA: Re: Abfertigung |
Die Abfertigung bleibt bei den Einkünften außer Ansatz, da sie der besonderen Besteuerung mit 6% unterliegt.
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