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Verfasst von: Helmut Etzlstorfer am 30.07.2007 10:09
 


THEMA:  Abschreibung Autounfall
Hallo, bitte um kurzen Ratschlag. ich habe im Jahr 2006 am Wifi Linz ca. 4000€ dazuverdient (haupberuflich bin ich angestellt). Im Zuge der Einkommenssteuererklärung kann/könnte ich tatsächliche Kosten gewinnmindernd einbringen. Jetzt ist es so, dass ich mein Auto bei der Nachhausefahrt vom Wifi total zerstörte. Wenn ich diesen "Verlust" (ca. 10000€) einbringe würd ich vom Finanzamt Geld zurückbekommen. Ist das legitim, irgendwie kommt mir das "spanisch" und nicht rechtns vor .... Gibt es für solche Fälle auch einen Abzug für Privatanteil ? Vielen Dank
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.07.2007 10:09
 


THEMA:  Re: Abschreibung Autounfall
Lieber Herr Etzlstorfer, Wenn sie eine selbständige Tätigkeit ausführen, und dabei das Auto zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie dieses mit dem derzeitigen Wert einlegen. Dann können Sie Abschreibungen sowie laufende Kosten als Absetzposten angeben, abzüglich dem Privatanteil. Das gilt dann auch für den Abgang auf Grund eines Schadens. Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
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