Auf diese Frage gibt es natürlich eine rasche Antwort, die lautet:
Die Anteilsveräußerung wird GRUNDSÄTZLICH mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert. Warum GRUNDSÄTZLICH: Behaltefrist und Anteilsausmaß sind massgebend.
Für steuerschonende Gestaltungen wird aber der Weg zum Steuerberater unvermeidlich sein.
PS: Bei entsprechend hohen Gewinnen ist die GmbH an sich schon eine recht vernünftige Rechtsform, wenn die GF-Bezüge steueroptimal angepasst werden, also Vermeidung der Höchstprogression bzw. hoher SV-Beiträge, dafür Ausschüttungen.
PPS: Was nicht vergessen werden darf, aber für den Steuerlaien oft nicht erkennbar ist: Antworten in diesem Forum können meist nur rudimentär erfolgen und erfordern daher oft eine Einbeziehung der gesamten persönlichen Situation.
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