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Verfasst von: ina am 10.08.2007 12:42
 


THEMA:  steuerfreiheit bei kindergeldbezug
hallo! bin dzt. eine angestellte in kinderkarenz und bin nebenbei selbständig. meine frage ist, wieviel ich in meiner selbständigkeit derzeit dazu verdienen darf, und KEINE einkommenssteuer zu zahlen. gilt für mich auch die geringfügigkeitsgrenze, und wenn ja, wie hoch ist diese. und wie sieht es dann aus, wenn ich bis mitte jänner dieses jahres noch berufstätig war und anschließend in mutterschutz? ab welcher jahressumme bin ich verpflichtet, einkommenssteuer zu zahlen? vielen dank! Posteiner Irina
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.08.2007 12:42
 


THEMA:  Re: steuerfreiheit bei kindergeldbezug
Wenn Sie im Jahr mehr als € 10.000,-- verdienen,dann werden Sie steuerpflichtig. Das Kindergeld zählt nicht dazu.
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