Verfasst von:
Günther am
07.08.2007 07:31
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THEMA: Topfsonderausgaben |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich (auch hier im Forum) schon etwas schlau gemacht, bin aber leider noch nicht ganz fündig geworden. Meine Fragestellung wäre folgende:
Ich werde mir in naher Zukunft ein Haus (2.Wohnsitz) kaufen, dafür werde ich einen Kredit aufnehmen. Wenn ich die Sonderausgaben beantrage muss ich dieses Haus innerhalb von 5 Jahren "wohntauglich" machen. Was passiert eigentlich, wenn ich das Haus beziehen könnte, es aber vorher verkaufe? Sind die erhaltenen Beträge vom Finanzamt wieder rückzuerstatten?
Weiters würde mich noch interessieren, ob der Betrag der Sonderausgaben NACH der Viertelung die Steuer in dem Ausmaß mindert oder die Bemessungsgrundlage!?
Vielleicht sehr dumme Fragen, würde mich aber trotzdem über eine Antwort freuen.
Vielen Dank!
Günther
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
07.08.2007 07:31
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THEMA: Re: Topfsonderausgaben |
Haus: zu unrecht bezogene Begünstigungen müssen bei Einhaltung der Auflagen - auch wenn sich erst später herausstellt das dem so ist rückverrechnet werden (Nachversteuerung)
Verkauf: Die Besteuerung des Spekulationgewinns fällt nur wenn, wenn es mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde.
Sonderausgabe: diese mindert die Bemessungsgrundlage.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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