In der Umsatzsteuer ist zwischen Lieferungen einerseits und sonstigen Leistungen andererseits zu unterscheiden.
Lieferungen in die Schweiz sind steuerfreie Exportlieferungen, in der Schweiz hat der Empfänger vermutlich Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen (Rechtslage der Schweiz beachten!)
Bei sonstigen Leistungen hängt die Steuerpflicht von der Art der Leistung ab und davon, an wen sie leisten. So ist der Ort der Leistung für zB eine Beratungsleistung oder Softwareleistung an einen Schweizer (privat oder Unternehmer) in der Schweiz steuerpflichtig und damit in Österreich nicht steuerbar. Bitte die Rechtslage in der Schweiz beachten!
Geht es nicht nur um geringfügige Beträge, so sollten Sie unbedingt für ihren konkreten Fall fachliche Beratung durch einen Steuerberater einholen! |
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