Verfasst von:
WINDHOFER am
15.12.2003 11:52
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THEMA: Verkauf einer Liegenschaft |
ICH HABE SEIT 1999 DURCH EINEN ÜBERGABEVERTRAG DIE LANDWIRTSCHAFT MEINER ELTERN ÜBERNOMMEN UND MÖCHTE EINEN TEIL VERKAUFEN.
WIEVIEL STEUERN MUSS MAN BEI EINEM BETRAG VON CA.250.000.-
EURO BEZAHLEN ODER IST MAN STEUERBEFREIT.
DANK
MFG. WINDHOFER |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
15.12.2003 11:52
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THEMA: Re: Verkauf einer Liegenschaft |
Bei Verkauf von Grundstücken ist eine 10-järige Spekulationsfrist zu beachten. Einkommensteuer fällt nur bei Verkauf mit Gewinn an, wenn die Veräußerung innerhalb des Spekulationszeitraums liegt.
Bei unentgeltlichem Erwerb ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Wenn ihre Eltern also nicht innerhalb von 10 Jahren selbst die Landwirtschaft gekauft haben, fällt keine Einkommensteuer an. |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
15.12.2003 11:52
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THEMA: Re: Verkauf einer Liegenschaft |
Bei Verkauf von Grundstücken ist eine 10-järige Spekulationsfrist zu beachten. Einkommensteuer fällt nur bei Verkauf mit Gewinn an, wenn die Veräußerung innerhalb des Spekulationszeitraums liegt.
Bei unentgeltlichem Erwerb ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Wenn ihre Eltern also nicht innerhalb von 10 Jahren selbst die Landwirtschaft gekauft haben, fällt keine Einkommensteuer an.
Zu beachten ist auch, dass die Verkäufe nicht zu einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit führen. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn Sie eine Liegenschaft parzellieren um nach und nach einzelne Parzellen zu verkaufen oder in anderer Form regelmäßige Veräußerungen vornehmen. In diesem Fall ist der Gewinn jedenfalls steuerpflichtig. |
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