Verfasst von:
Franz Goleier am
21.11.2003 10:36
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THEMA: Devisenausländer |
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich werde nächsten Herbst nach Asien ziehen, um dort den Einkauf für meinen Arbeitsgeber ( ein österreichisches Unternehmen ) zu übernehmen. Mein Hauptwohnsitz wird also in diese Gegend verlegt.
Meine Fragen:
Muss ich in Österreich die Einkommenssteuer bezahlen oder kann ich sie beispielsweise in Hong Kong zum dortigem günsten Satz entrichten?
Wie verhält sich das mit der Sozialversicherung? Kann ich bzw mein Arbeitsgeber auf die Beiträge verzichten?
Für brauchbare Antworten wäre ich sehr dankbar.
mfg
F. Goleier |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
21.11.2003 10:36
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THEMA: Re: Devisenausländer |
Franz Goleier schrieb:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren
>
> Ich werde nächsten Herbst nach Asien ziehen, um dort den
> Einkauf für meinen Arbeitsgeber ( ein österreichisches
> Unternehmen ) zu übernehmen. Mein Hauptwohnsitz wird also in
> diese Gegend verlegt.
>
> Meine Fragen:
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> Muss ich in Österreich die Einkommenssteuer bezahlen oder
> kann ich sie beispielsweise in Hong Kong zum dortigem günsten
> Satz entrichten?
>
> Wie verhält sich das mit der Sozialversicherung? Kann ich bzw
> mein Arbeitsgeber auf die Beiträge verzichten?
>
>
>
> Für brauchbare Antworten wäre ich sehr dankbar.
>
> mfg
>
> F. Goleier
Sehr geehrter Herr Goleier,
wenn Sie weniger als 183 Tage in Österreich leben, dann sind Sie hier nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig.Sie müssen dann nur noch die Einkünfte,die in Österreich erzielt werden,in Österreich versteuern.
Wenn Ihr Arbeitgeber in Hong Kong eine Niederlassung hat, dann wird die Lohnverrechnung nach den dortigen Gesetzen geführt und dann fallen in Österreich keine Sozialversicherungsbeiträgen an.
mfg
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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