Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand zu folgender Frage eine kurze Antwort liefern, aus all den Informationen auf bmf.gv.at bin ich für folgende Situation zu keiner eindeutigen Antwort gekommen:
Ich bin grundsätzlich Angestellter (Teilzeit), Student und freiberuflich als Programmierer tätig. Da die Einkünfte aus dieser Tätigkeit keine Umsatzsteuerpflicht hervorrufen, stelle ich auch Honorarnoten ohne USt. aus (mit Hinweis auf Kleinunternehmerregelung).
Nun ist ein deutscher Unternehmer mit der Bitte, einen Vortrag in Deutschland abzuhalten, an mich herangetreten.
Muss ich nun zu diesem Zweck eine UID beantragen? Soweit ich weiss, ist bei Lieferungen ins Ausland immer eine UID auf der Honorarnote anzugeben. Nun verrechne ich ja generell keine USt - werde ich mit Beantragung der UID generell umsatzsteuerpflichtig, und müsste daher für die bisherigen Honorarnoten des Jahres 2006 die USt, die gar nicht verrechnet wurde, nachbezahlen?
Oder ist es in meinem Fall nicht erforderlich, eine UID auf der Honorarnote anzugeben?
Herzlichen Dank im Voraus,
Wolfgang J.
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