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Verfasst von: gump3010 am 10.10.2006 18:32
 


THEMA:  geringfügig-beschäftigt/stipendium/selbstversichert/honorarnote
Guten Tag! Ich stehe vor einem für mich komplexen Zusammenhang. Und bitte um ihre Hilfe. Ich bin bei den Betrieb meiner Eltern zwecks Pensionsversicherungsjahre als geringfügig beschäftigt angemeldet bei 14 x € 320,- netto (=4480,-) bin daher nur unfallversichert. Habe mich daher bei der GKK freiwillig kranken- u. pensionsversichert. Ich möchte mein Stipendium nicht verlieren, aber trotzdem auf Honorarnotenbasis regelmäßig noch etwas dazuverdienen. Außerdem habe ich noch weitere Einkünfte durch Auftritte mit meiner Band. Meine Frage: Wieviel darf ich durch eine regelmäßige Bürohilfstätigkeit auf Honorarnotenbasis dazuverdienen, wieviel mit der Band und über was muss ich Aufzeichnungen führen bzw. beides bei der Stipendiumstelle angeben oder kann ich meine zahlreichen Ausgaben für Instrumente geltend machen dass sich im Endeffekt fast kein Gewinn ergibt? Muss ich was versteuern bzw. dann zurückholen? Information der Stipendiumstelle: Die Einkommensgrenze beträgt generell € 5.814,- jährlich. Diese Grenze erhöht sich, wenn Sie ausschließlich unselbstständige Einkünfte beziehen, also lohnsteuerpflichtige Einkünfte oder steuerfreie Bezüge wie z.B. Arbeitslosengeld oder Karenzgeld, auf € 7.195,-. Diese Erhöhung gibt es nicht, wenn Sie (auch nur in geringem Ausmaß) andere Einkünfte haben, etwa aus selbstständiger Tätigkeit (z.B. Werkverträge), Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitaleinkünften. Ich bin ratlos und verwirrt und für jede Auskunft sehr dankbar! Danke im Vorhinein gump3010
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