Verfasst von:
cschram am
15.09.2006 07:14
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THEMA: Innergemeinschaftlicher Erwerb - Verzicht auf Erwerbsschwelle |
Hallo,
Ich importiere zum Teil Waren aus Deutschland nach Österreich. Hier verrechnet mit der Hersteller immer die 16% MWST.
"Importieren Kleinunternehmer Waren aus dem EU-Raum im vorangegangenen und laufenden Kalenderjahr von nicht mehr als 11.000 EURO (Erwerbsschwelle), wird kein innergemeinschaftlicher Erwerb realisiert. Der Kleinunternehmer wird im EU-Ausland wie ein Privater behandelt und zahlt den dort gültigen Umsatzsteuersatz.
Der Kleinunternehmer kann mittels Antrag auf die Erwerbsschwelle verzichten, ist an diesen Verzicht allerdings 2 Kalenderjahre gebunden. In diesem Fall ist eine UID zu beantragen und es kommt zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich. Die zu entrichtende Erwerbssteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden und wird zum Kostenfaktor." - entnommen aus WKO Merkblatt Kleinunternehmerregelung
Frage:
Wann muss man auf die Erwerbsschwelle verzichten? In dem Moment wo ich die Grenze von 11.000 Euro überschreite oder schon zu Jahresbeginn? Zu Jahresbeginn weiss ich ja schliesslich noch nicht wieviel ich einführen werde.
Wenn man den Umstieg zu Jahresbeginn machen müsste, man aber zu spät erkennt, dass man die 11.000 überschreitet, wie ist dann mit der Steuerdifferenz umzugehen die ich bis jetzt nicht bezahlen musste? (Deutschland 16% - Österreich 20%).
Vielen Dank
cschram
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
15.09.2006 07:14
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THEMA: Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb - Verzicht auf Erwerbsschwelle |
Ab dem Einkauf, mit dem im laufenden Kalenderjahr die Erwerbsschwelle überschritten wird, gilt dieser als innergemeinschaftlicher Erwerb. Sie können aber auf die Erwerbsschwelle verzichten, dann gilt dies ab Verzicht.
Ob dies sinnvoll ist, wäre eine andere Frage.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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