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Verfasst von: monika am 31.12.2005 08:48
 


THEMA:  selbständig und mutterschutz
ich bin frisch verheiratet und in der 9. Woche schwanger. Da ich seit 3 Jahren selbständig bin, und ich mir jetzt ein Jahr Pause gönnen möchte, damit ich die Schwangerschaft und die Babyzeit genießen kann frage ich mich, wie ich der SVA mitteilen kann, das ich im kommenden Geschäftsjahr nur minimal verdienen werde und sie deshalb gleich die Quartalsvorschreibungen herabsetzen sollen, da ich sie nicht werde bezahlen können. Zweitens frage ich mich, wie ich dem Finanzamt mitteilen kann, daß die nun im 4. Geschäftsjahr beginnenden quartalsmäßigen Steuervorschreiungen, die sich ja auf das kommende Geschäftsjahr beziehen, reduzieren sollen, da ich ja mein Einkommen viel geringer ist als in den letzten Jahren. Was muß ich noch beachten, wenn ich als Selbständige mir ein Mutterjahr gönnen möchte?
Verfasst von: Jutta Rapp am 31.12.2005 08:48
 


THEMA:  Re: selbständig und mutterschutz
Fragen Sie bei den genannten Behörden an, wie diese Ihre Entscheidung mitgeteilt bekommen wollen. Lassen Sie sich auch bezüglich Kranken-, Pensionsversicherung etc. beraten.
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