Verfasst von:
Chinasky am
14.03.2005 16:23
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THEMA: Mitteilung §109a / Betriebsausgaben |
Hallo,
Bin seit Anfang 2004 als Versicherungsmakler selbstständig und möchte meine erste Einkommensteuererklärung selbst online erledigen.
Dazu habe ich einige Fragen:
Betriebseinnahmen/ Mitteilung gem.109a:
Ist es richtig, daß ich alle meine Provisionseinnahmen unter der Kennzahl 9050 eintragen muss?
Betriebsausgaben:
Ich habe folgene Betriebsausgaben:
Mobiltelefon, Internet/ Festnetz, SV-Beiträge, Postgebühren, Kammerumlage, Büromaterial - müssen diese Ausgaben unter Kennzahl 9230 eingetragen werden?
Betriebsausgaben II:
Mietgebühren für spezielle Software unter Kennzahl Kennzahl 9190?
Zum Abschluss: Ich bezog die ersten drei Monate des Vorjahres bereits während meiner Selbstständigkeit noch Arbeitslosenunterstützung durch das AMS im Rahmen des Jung-Unternehmerprogramms - muss diese Einkünfte ebenfalls unter 9050 angegeben werden?
Ich weiss eine Menge Fragen, doch möchte ich nichts falsch machen - bitte daher um Auskunft. Mit besten Dank
Chinasky
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Verfasst von:
Christine am
14.03.2005 16:23
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THEMA: Re: Mitteilung §109a / Betriebsausgaben |
Unter Kz 9050 sind jene Betriebseinnahmen einzutragen, von denen Sie mittels Erhalt der Mitteilung bezügl. Par. 109a Kenntnis erhalten haben.
Die genannten Betriebsausgaben sind unter Kz 9230 (Übrige) einzutragen.
Betriebsausgaben II würde ich auch unter Kz 9190 eintragen (Lizenzgebühren).
Eine Beihilfe im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramm (wird vom AMS ausbezahlt und von der WKO finanziert - soviel ich weiss) brauchen Sie überhaupt nicht angeben, das ist absolut steuerfrei.
VG-Christine |
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