Sehr geehrte Damen/ Herren,
ich habe für meine Firma ein Probekennzeichen, was wir bei Probefahrten benutzen. Vorige Woche hatten wir Polizeikontrolle, und wir hatten ein Bescheinigung nicht mitgehabt, nur Fahrtenbuch usw. Ich hsbe heute die Verwaltungsstrafe (mit Recht) bekommen, aber es wurde auf mein persöhnliche NAme ausgestellt und nicht auf die eingetragene Firma. Soll ich es jetzt vom Firmenkonto überweisen? Wo soll ich diese Strafe in meiner E-A- Rechnung verbuchen? Oder soll ich privat bezahlen und nicht verbuchen. Strafen sind so viel ich weiss nicht steuermindernd.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe:
Sophie D. |