Ein herzliches Hallo in die Runde!
ich hoffe Sie können Licht in meine, für mich komplizierte Situation, bringen. :-)
Ich bin aktuell Teilzeit angestellt (brutto 1000.-) und freiberuflich als Redakteurin u. Texterin tätig. Ich habe 2012 bereits einige größere freiberufliche Aufträge abgewickelt für die ich Brutto insgesamt 13.000.- erhielt. Für dieses Jahr sind weitere fixe Folgeaufträge geplant, die weitere 6.000.- brutto einbringen. Zusätzliche freiberufliche Jobs, die eventuell noch kommen, kann ich natürlich zahlenmäßig noch nicht benennen.
Aktuell habe ich kein Gewerbe angemeldet, da ich als Redakteurin ja freiberuflich arbeiten darf. Ich schreibe Honorarnoten, die ich meinen Kunden (Unternehmen keine Privatpersonen) verrechne. Ende dieses Jahres würde ich dann die Einkommenssteuererklärung machen, normale Einnahmen-Ausgaben Rechnungen.
Ich weise auf der Honorarnote keine UST aus. Bei welchem Umsatz bin ich verpflichtet UST auf der Rechnung auszuweisen? Bzw. welcher Zusatz in der Honorarnote wäre richtig? Rechnungsbetrag ohne UST gemäß ????
In die Kleinunternehmerregelung falle ich nicht, oder? Da ist ja die Gewinngrenze/Jahr relativ gering, etwa bei 4000.- - stimmt das?
Ich bin unsicher, wie der korrekte Weg für mich aussieht. Wie muss meine Honorarnote aussehen? Muss ich UST anführen? Musst ich ein Unternehmen anmelden?
Ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Grammer |