Mit Ende 2012 tritt ja diese lächerliche Kassenrichtlinie für "Bareinanahmen" in Kraft. Ich bin EPU im Handwerl tätig und kassiere immer vor Ort in Bar, die Rechnung habe ich bereits ausgedruckt und mit weil ich ausnahmslos mit Kunden schon vor Anfahrt einen Pauschalpreis ausmache.
Muss ich mir nun extra eine Registrierkasse kaufen und diese zu jedem Kunden mitschleppen? Oder genügt es, wenn ich weiterhin meine Rechnungen nummeriere, buchalterisch erfasse und beim Kunden mit einer fertigen Rechnung antanze?
Langsam verdirbt einem der Amtsschimmel wirklich seine letzte Freude, sein Gewerbe irgendwann einfach wieder abzumelden weil die "lächerlichen" Auflagen für EPU´s einfach nicht leistbar sind. Vor allem mit dieser lächerlichen Auflage werden Leute die steuerbetrug machen wollen erst wieder nicht aufgehalten, solange die Kasse nicht selbst alles in sich reintippt. |