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Verfasst von: martin am 26.03.2012 19:39
 


THEMA:  KASSENRICHTLINIE 2012

Mit Ende 2012 tritt ja diese lächerliche Kassenrichtlinie für "Bareinanahmen" in Kraft. Ich bin EPU im Handwerl tätig und kassiere immer vor Ort in Bar, die Rechnung habe ich bereits ausgedruckt und mit weil ich ausnahmslos mit Kunden schon vor Anfahrt einen Pauschalpreis ausmache.

Muss ich mir nun extra eine Registrierkasse kaufen und diese zu jedem Kunden mitschleppen? Oder genügt es, wenn ich weiterhin meine Rechnungen nummeriere, buchalterisch erfasse und beim Kunden mit einer fertigen Rechnung antanze?

Langsam verdirbt einem der Amtsschimmel wirklich seine letzte Freude, sein Gewerbe irgendwann einfach wieder abzumelden weil die "lächerlichen" Auflagen für EPU´s einfach nicht leistbar sind. Vor allem mit dieser lächerlichen Auflage werden Leute die steuerbetrug machen wollen erst wieder nicht aufgehalten, solange die Kasse nicht selbst alles in sich reintippt.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.03.2012 20:05
 


THEMA:  KASSENRICHTLINIE 2012

Die Barbewegungsverordnung und die Kassenrichtlinie beziehen sich auf Betriebe mit einem Umsatz über 150.000 Euro im Jahr, die ihre Einnahmen nicht einzeln erfassen, sondern z.B. durch Kassasturz. In Ihrem Fall befindet sich auf den Rechnungen eine Bestätigung, wie "Betrag dankend erhalten, Datum, Unterschrift". Damit ist die Einnahme konkret einem Kunden zuzuordnen und es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

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