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Verfasst von: Kathrin Christina am 26.03.2012 14:02
 


THEMA:  Pendlerpauschale Einspruch

Grüß Gott,
ich habe wegen des Jobs von Innsbruck 104 km weit weg ziehen müssen, weil nur die Hälfte davon Autobahn ist beträgt die Fahrtzeit 1.21 h - eine Strecke. Mein Lebensgefährte und der Rest meiner Familie blieben in Innsbruck weshalb ich gependelt bin - so oft es ging (min. 4 Nächte in Innsbruck). Weil ich aber oft bis spät abends gearbeitet habe, oder im Winter der Schnee ein heimfahren nicht erlaubt hat, hab ich mir eine WG mit einer Arbeitskollegin am Arbeitsplatz geteilt.

Die Pendlerpauschale wurde mir nicht genehmigt. Ist das rechtlich einwandfrei? Kann ich Einspruch erheben? Wenn ja, wie?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!!

Kathrin Christina

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 27.03.2012 13:03
 


THEMA:  Pendlerpauschale Einspruch

Ihr Fall mit einem zweiten Wohnsitz am Arbeitsort dürfte eher zu Werbungskosten von Familienheimfahrten und Doppeltem Wohnsitz führen. Es gilt zwar eine Grenze von 120 km, doch wird die Fahrtzeit - vor allem im Winter - zu berücksichtigen sein.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

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