Hallo,
ich befinde mich seit 01.03.2012 für die nächsten 12 Monate in Bildungskarenz. mir wurde gesagt, dass ich neben der Bildungskarenz im Ausmaß einer Geringfügigen Beschäftigung (ca. 375 € / Monat) Zusatzeinkommen beziehen darf. Diese geringfügige Beschäftigung hat bei mir gleichzeitig mit der Bildungskarenz begonnen.
Nun verkaufte ich aber hobbymäßig von mir gefertigte Gemälde (in der Vergangenheit ausschließlich an Verwandte etc. pp).
Leider habe ich mit dieser Malerei aber jetzt folgenden Kummer:
Ich möchte weiterhin Bilder verkaufen, weiß aber nicht ob der Gewinn aus dem Bilderverkauf dann nicht einen Konflikt mit der bereits ausgereizten Bildungskarenz- Zuverdienstgrenze ergibt. Wenn ja dann würde mir anscheinend die gesamte Bildungskarenz gestrichen werden. Ich weiß auch nicht ob für mich die 730€ Steuerfreie Zuverdienstgrenze gilt, da ich ja weder durch Karenz noch geringfügiger Arbeit steuerpflichtig bin.
Außerdem möchte ich meine eigene Website veröffentlichen mit einer kleinen Onlinegalerie der Gemälde . Auf dieser Seite würde ich aber keine Preise usw. angeben. Lediglich die Bilder und meine Kontaktdaten.
Das AMS kommentierte mein Anliegen lediglich mit "Wenn´s neben der geringfügigen Arbeit noch etwas machen wo Sie nicht in einem Dienstverhältnis oder steuerpflichtig sind, ist das Ihr Privatvergnügen".
Die AK schickte mich sofort zur WKO weiter weil ich anscheinend mit der Malerei selbstständig wäre.
Bei der WKO wurde mir gesagt, dass ich als Hobbykünstler ein "neuer Selbstständiger" wäre und nichts zu beachten hätte als die Obergrenze von € 4.515,12 im Jahr und dass ich eine einfache Buchhaltung in Form von Einnahmen / Ausgaben führen müsse.
Darf ich innerhalb der nächsten 12 Monate Gemälde verkaufen ohne dass mir die Bildungskarenz gestrichen wird?! Bzw. wie würde es mit der kleinen Onlinegalerie aussehen... darf ich diese innerhalb dieser Zeit bzw. ohne Gewerbeschein überhaupt veröffentlichen? Sollte ich ein Bild verkaufen, was soll ich demjenigen dann ausstellen (Eine Rechnung dürfte ja mangels Gewerbeschein nicht erlaubt sein oder?)
Danke im Voraus für jede Antwort. |