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Verfasst von: Thomas am 05.03.2012 00:15
 


THEMA:  Bildungskarenz / Zuverdienstgrenzen

Hallo,

ich befinde mich seit 01.03.2012 für die nächsten 12 Monate in Bildungskarenz. mir wurde gesagt, dass ich neben der Bildungskarenz im Ausmaß einer Geringfügigen Beschäftigung (ca. 375 € / Monat) Zusatzeinkommen beziehen darf. Diese geringfügige Beschäftigung hat bei mir gleichzeitig mit der Bildungskarenz begonnen.

Nun verkaufte ich aber hobbymäßig von mir gefertigte Gemälde (in der Vergangenheit ausschließlich an Verwandte etc. pp).

Leider habe ich mit dieser Malerei aber jetzt folgenden Kummer:

Ich möchte weiterhin Bilder verkaufen, weiß aber nicht ob der Gewinn aus dem Bilderverkauf dann nicht einen Konflikt mit der bereits ausgereizten Bildungskarenz- Zuverdienstgrenze ergibt. Wenn ja dann würde mir anscheinend die gesamte Bildungskarenz gestrichen werden. Ich weiß auch nicht ob für mich die 730€ Steuerfreie Zuverdienstgrenze gilt, da ich ja weder durch Karenz noch geringfügiger Arbeit steuerpflichtig bin.

Außerdem möchte ich meine eigene Website veröffentlichen mit einer kleinen Onlinegalerie der Gemälde . Auf dieser Seite würde ich aber keine Preise usw. angeben. Lediglich die Bilder und meine Kontaktdaten.

Das AMS kommentierte mein Anliegen lediglich mit "Wenn´s neben der geringfügigen Arbeit noch etwas machen wo Sie nicht in einem Dienstverhältnis oder steuerpflichtig sind, ist das Ihr Privatvergnügen".

Die AK schickte mich sofort zur WKO weiter weil ich anscheinend mit der Malerei selbstständig wäre.

Bei der WKO wurde mir gesagt, dass ich als Hobbykünstler ein "neuer Selbstständiger" wäre und nichts zu beachten hätte als die Obergrenze von € 4.515,12 im Jahr und dass ich eine einfache Buchhaltung in Form von Einnahmen / Ausgaben führen müsse.

Darf ich innerhalb der nächsten 12 Monate Gemälde verkaufen ohne dass mir die Bildungskarenz gestrichen wird?! Bzw. wie würde es mit der kleinen Onlinegalerie aussehen... darf ich diese innerhalb dieser Zeit bzw. ohne Gewerbeschein überhaupt veröffentlichen? Sollte ich ein Bild verkaufen, was soll ich demjenigen dann ausstellen (Eine Rechnung dürfte ja mangels Gewerbeschein nicht erlaubt sein oder?)

Danke im Voraus für jede Antwort.

Verfasst von: Fernando am 14.03.2012 15:45
 


THEMA:  RE: Bildungskarenz / Zuverdienstgrenzen
Bildbearbeitung ist schon wirklich auch was feenis. Dein Artikel liest sich gut, aber ich denke es gibt auch noch die, die davon leben wollen oder mfcssen. Da wird auch die Bildbearbeitung letztlich ein Job. Also ich wfcrde das klar trennen, Hobby da investiere ich gerne auch mal viel Zeit im Job geht es (wie wohl in jedem) um Geschwindigkeit. Da automatisiere ich viel, bzw. alles was geht ohne das, das Ergebniss leidet und es ist auch viel Routine dabei.In einem Punkt gebe ich dir nicht Recht, Photoshop ist viel Wert, aber definitv keine knapp 1000 Euro. Ich finde das ist einfach wirklich sehr fcberzogen. Zu Mal die Studenten so wesentlich viel weniger bezahlen. Natfcrlich verdient man mit Photoshop im ideal Fall Geld und dann hat man das Geld vielleicht auch noch 3-5 Jobs wieder raus (sofern die alle min.200€ Reingewinn bringen), dennoch auch die Updates sind nich billig usw. also ich finde 500-600€ we4ren angemessen, knapp 1000€ einfach nicht! Und da ist kein Upgade enthalten. Aber so what es kostet so viel und man muss es sich kaufen, wenn man professionell arbeiten mf6chte. Ich denke die einzige Alternative ist Photoshop Essentials in der + Version, das soll Photoshop nahezu gleichen und ist ja auch vom selben Hersteller, Adobe und ffcr schlappe 90€ erhe4ltlich . dieser Unterschied geht einfach nicht. PS ist zu teuer ffcr einen normalsterblichen. hand aufs Herz wfcrdest du dir Photoshop kaufen wenn es dein Hobby ist? Als Bildbearbeiter kommt man nicht drumrum und PS ist genial und sicherlich auch viel Geld wert, keine Frage.Naja Bla Bla bis denne ma :p aber ma ehrlich das Ding is teuerer als ein guter Monitor ;)
Verfasst von: Johanna am 03.03.2014 03:07
 


THEMA:  Bildungskarenz / Zuverdienstgrenzen

Die 730,- Zuverdienstgrenze beziehen sich darauf, dass jemand einen "normalen" Job hat und sich selbstständig etwas dazuverdient (zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung gilt nicht). von 730,- bis 1440,- gibts eine Einschleifregelung, darüber werden beide Einkünfte gemeinsam versteuert als wäre es ein Lohn.

Ich gebe AK und WKO Recht. Und damit sind Sie in der Zwickmühle. Außer Sie haben durch Anschaffungen im 1. Jahr so viele Ausgaben, dass die Malerei (noch) ein Verlustgeschäft ist.

Dass man nur als Gewerbetreibender eine Rechnung ausstellen dürfte, gehört ins Reich der Märchen. Was ändert das, wenn Sie "Quittung", "Eingangsbestätigung" oder "Zahlungsbestätigung" draufschreiben? Einnahmen sind Einnahmen. (Ich habe schon Zahlungen verweigert, wenn jemand meinte, er dürfte keine Rechnung ausstellen).

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