In § 121a BAO steht dezidiert, daß Schenkungen unter Angehörigen iHv bis zu 50.000 Euro von der Anzeigepflicht befreit sind.
Das sagt das Gesetz und so wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Da die Pressemitteilung neuer als das Gesetz ist, vermute ich, daß der relevante Betrag anschließend eben noch geändert worden ist.
http://www.jusline.at/121a_BAO.html
https://www.bmf.gv.at/egovernment/finanzonline/informationenfrwirt_3161/informationenzumsch_8813/_start.htm |