1) Das sehe ich anders: Das Guthaben ist eine nicht ausbezahlte Einnahme. Die 3 Raten werden ja nicht aus dem Betrieb heraus bezahlt. Selbst eine Auszahlung des Guthabens würde ich als negative SV buchen,d a es ja keine echte Einnahme, kein Umsatz ist. Das Guthaben sind eigentlich SV-Beiträge, die sie schon vor 2 Jahren als Ausgabe verbucht haben.
2) Arztrechnungen/Kostenanteile fallen unter "Außergewöhnliche Belastungen" (Krankenkosten).
3) Ob die eCard SV-Kosten oder Krankenkosten sind, ist Ansichtssache. Ich tippe auf Krankenkosten. Auf keinen Fall eine Betriebsausgabe, da sie ja bei unselbstständigen von der GKK kassiert wird. |