Wir haben in unserer Kanzlei genau den selben Fall. Die Vermietung hat erst im Jänner 2012 begonnen, der Klient hat aber die V+V bereits Anfang 2011 beim Finanzamt angemeldet UND auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Dies ist ganz wichtig, denn wenn ihr Umsatz € 30.000,00 im Jahr nicht übersteigt, sind Sie Kleinunternehmer, das heißt nicht UST-pflichtig aber auch nicht VST-abzugsberechtigt.
Somit können Sie sich die 20% bereits jetzt vom FA holen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann aber auch 10 Jahre dazu verpflichtet sind die UST abzuführen (bei Privaten 10% bei gewerblichen 20%). Ansonsten kann es zu Rückforderungen seitens des FA kommen. Die Rechnung geht aber meistens auf, sodass Sie mehr Fiskus an VSt erhalten, als Sie an UST abführen müssen für diese 10 Jahre.
Ich würde jedoch empfehlen eine Steuerberater aufzusuchen, der Ihnen alles detailiert erklären kann. |