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Verfasst von: Lena am 15.02.2012 11:24
 


THEMA:  Vorsteuerabzug beim Kauf einer Anlegerwohnung

Hallo! Ich bitte um Hilfe für folgende Frage:

Ich habe nun eine kleine Anlegerwohnung gekauft. Die wird gerade gebaut und wird in ca. 2 Jahre fertig. Danach will ich sie auf jeden Fall vermieten. Der Kaufpreis wird ab jetzt in mehere Teilzahlungen nach Bauabschnitt beglichen und sie beinhalten auch die 20%ige Umsatzsteuer. Kann ich die von mir gezahlten Umsastzsteuer bereits jetzt vom Finanzamt zurückholen oder geht es erst wenn die Wohnung später vermietet wird? Wenn schon jetzt möglich ist, was muss ich beim Finanzamt unternehmen? (Anmeldung einer Vermietungstätigkeit? Aber die Wohnung ist ja noch nicht fertig gebaut?  - bin ziemlich vervirrt.)

Ich wäre sehr dankbar für Ihre Antwort.

Liebe Grüße

Verfasst von: Sarah am 20.02.2012 12:59
 


THEMA:  Vorsteuerabzug beim Kauf einer Anlegerwohnung

Wir haben in unserer Kanzlei genau den selben Fall. Die Vermietung hat erst im Jänner 2012 begonnen, der Klient hat aber die V+V bereits Anfang 2011 beim Finanzamt angemeldet UND auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Dies ist ganz wichtig, denn wenn ihr Umsatz € 30.000,00 im Jahr nicht übersteigt, sind Sie Kleinunternehmer, das heißt nicht UST-pflichtig aber auch nicht VST-abzugsberechtigt.

Somit können Sie sich die 20% bereits jetzt vom FA holen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann aber auch 10 Jahre dazu verpflichtet sind die UST abzuführen (bei Privaten 10% bei gewerblichen 20%). Ansonsten kann es zu Rückforderungen seitens des FA kommen. Die Rechnung geht aber meistens auf, sodass Sie mehr Fiskus an VSt erhalten, als Sie an UST abführen müssen für diese 10 Jahre.

Ich würde jedoch empfehlen eine Steuerberater aufzusuchen, der Ihnen alles detailiert erklären kann.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.02.2012 23:20
 


THEMA:  Vorsteuerabzug beim Kauf einer Anlegerwohnung

Wir bieten Ihnen dazu auch gerne Beratung an.

www.steuerberatung-weiss.at

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