Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hab mich "versucht" in den vergangenen Wochen etwas zu informieren da ich seit heuer selbstständig tätig bin.
Mit ist gesagt worden ich würde auf Werksvertragsbasis arbeiten (ich stelle Honorarnoten als Sportlehrer) und wäre somit - weil kein Gewerbeschein - ein "neuer Selbstständiger".
Nun meine Überlegung (Daten 2012): Geringfügigkeitsgrenze pro Jahr: 4.515,12€
Ich verdiene
4.500€ als neuer Selbstständiger
+
4.500€ in einem echten Dienstvertrag (geringfügig)
Weil ich in beiden Fällen unterschiedlichen Gesetzen zuzuordnen bin, werden die Einkommen nicht zusammengezählt und ich überschreite nie die Geringfügigkeitsgrenze. Somit entfallen Versicherungspflicht und Lohnsteuer sowieso weil ich unter den 11.000€ bin.
IST DAS SO RICHTIG?
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