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Verfasst von: Martin am 14.02.2012 10:45
 


THEMA:  4000€ selbstständig + 4000€ unselbstständig = steuer- und SV-frei ???

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hab mich "versucht" in den vergangenen Wochen etwas zu informieren da ich seit heuer selbstständig tätig bin.

Mit ist gesagt worden ich würde auf Werksvertragsbasis arbeiten (ich stelle Honorarnoten als Sportlehrer) und wäre somit - weil  kein Gewerbeschein - ein "neuer Selbstständiger". 

 

Nun meine Überlegung (Daten 2012): Geringfügigkeitsgrenze pro Jahr: 4.515,12€

Ich verdiene

4.500€ als neuer Selbstständiger

+

4.500€ in einem echten Dienstvertrag (geringfügig)

 

Weil ich in beiden Fällen unterschiedlichen Gesetzen zuzuordnen bin, werden die Einkommen nicht zusammengezählt und ich überschreite nie die Geringfügigkeitsgrenze. Somit entfallen Versicherungspflicht und Lohnsteuer sowieso weil ich unter den 11.000€ bin.

 

IST DAS SO RICHTIG?

Verfasst von: Johanna am 02.03.2014 20:53
 


THEMA:  4000€ selbstständig + 4000€ unselbstständig = steuer- und SV-frei ???

Pauschal haben Sie Recht, aber:

bei der Selbststänidgkeit können Sie Ihre Unkosten abziehen, liegen somit mit den Einkünften ncoh niedriger.

beim Dienstvertrag wird jedes Monat unabhängig voneinander angesehen, es kann also sehr wohl zur SV-Pflicht kommen. Spesen werden erst nach der SV anerkannt, nützt aber ncihts, weil Sie ja nicht einkommensteuerpflichtig sind.

Auch wenn es momentan billiger ist, sollte ein Sportlehrer krankenversichert sein. Und eine Pensionsversicherung wird auch mal interessant sein.

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