Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Unselbständige Tätigkeit wird vom Arbeitgeber abgeführt.
Für die selbständige Tätigkeit in Summe für das Kalenderjahr ca. 3700 Euro müsste gesondert Steuer aber nicht Sozialversicherung (da unter der Sozialversicherungsgrenze) abgeführt werden, korrekt?
Hinzu kommt nun, dass ich im betreffenden Kalenderjahr einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde und "das tatsächliche Einkommen" unter 10.000 Euro brutto für die verbleibenden Monate (in denen kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde) liegt.
Wie ist nun hier der selbständig erzielte Geldbetrag von 3700 Euro steuerlich zu berücksichtigen?
Gilt Kinderbetreuungsgeld als Einkommen? Falls nicht, wäre der Zuverdienst aus der selbständigen Tätigkeit steuerfrei?
Muss er dennoch in der Steuererklärung aufgenommen werden?
merci für die Hilfe und lg,
margarethe
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