Danke für die Antwort.
d.h. solange die freien Dienstnehmer angemeldet sind, wenn sie aber keinen Lohn ausbezahlt bekommen, überhaupt keine Kosten an.
sonst, wenn sie unter der geringfügigkeitsgrenze Engelt von mir bekommen, zahle ich:
DGA 16,4%
KommSt 3%
MV-Beitrag 1,53%
Unfallversich. 1,4%
und die DGA der Gemeinde Wien (U-Bahn Steuer) 0,72 euro/Arbeitswoche
1. Ist das mal grundsätzlich richtig?
2. Gibt es Mindestabgaben für angemeldet freie Dienstnehmer (ohne entgelt)? Beim lesen der Infos, würde ich meinen, dass ich die 0,72 Euro U-Bahn steuer bezahlen muss, auch wenn kein entgelt anfällt.
3. Wenn es Mindestabgaben für angemeldete freie Dienstnehmer gibt, zahlt es sich aus, den Mitarbeiter, der nur 1h in der ersten Woche des Monats tätig wird, dann gleich wieder abzumelden und erst dann wieder anzumelden, wenn er wieder tätig wird?+
Danke. |