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Verfasst von: Tomas Vana am 21.11.2011 11:17
 


THEMA:  SVA Nachzahlung als Betriebsausgabe bei Stilllegung des Gewerbes

Schönen guten Tag,

ich habe 3 Jahre als selbständiger gearbeitet und war in der SVA versichert. Jetzt habe ich vor, mein Gewerbe zurücklegen und ab Jänner 2012 in einer Firma angestellt zu werden. Da ich bis jetzt nur die vorgeschriebenen Vorauszahlungen an SVA bezahlt habe, die auf einer Mindestgrundlage basieren, erwarte ich für nächstes Jahr relativ hohe Nachzahlungen (Nachbemessung 2010 und 2011). Weil ich ja nächstes Jahr das Gewerbe nicht mehr betreiben werde, kann ich allerdings diese Nachzahlungen nicht mehr als Betriebsausgabe nützen und somit meine Einkommensteuer reduzieren. Ich habe folgende Infos auf dem Internet gefunden :

(GZ BMF-010203/0696-VI/6/2010 vom 21.12.2010)
"Die Vorauszahlung einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-Pflichtbeiträgen ist unter der Voraussetzung im Abflusszeitpunkt als Betriebsausgabe absetzbar, dass sie sorgfältig geschätzt wird. Dies gilt ungeachtet der Entscheidung des UFS vom 29.06.2010, RV/3190-W/09."

Heißt das für mich, dass ich alle die erwarteten Nachzahlungen (die ich schon jetzt ganz genau kalkulieren kann) an SVA jetzt bezahlen und bei Steuererklärung als Betriebsausgabe deklarieren kann ? Was kann ich mich genau unter "sorgfältig geschätzt" vorstellen ?

Danke und Beste Grüße,
Tomas Vana

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.11.2011 18:21
 


THEMA:  SVA Nachzahlung als Betriebsausgabe bei Stilllegung des Gewerbes

Sie könnten die SVA auch nächstes Jahr bezahlen und beim Übergangsgewinn/verlust geltend machen, wenn Sie Ihren Betrieb aufgeben.

Vorsichtig.schätzen : 1/4 vom zu erwartenden Gewinn.

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