Verfasst von:
Andreas König am
03.10.2011 14:03
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THEMA: Wiederaufnahme des Verfahrens betreff Einkommensteuer 2008 |
Hallo,
Ich habe heute einen Brief bekommen mit dem Betreff "Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2008" Das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2008 (Bescheid vom 27.01.2009) wird gem. § 303 (4) BAO wieder aufgenommen.
Beigelegt ist ein Zahlschein in Höhe von EUR 265.
Kann mir jemand sagen was das ist? Bzw. wieso ich das bezahlen muss? Kann damit leider überhauptnichts anfangen.
Vielen Dank! |
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Verfasst von:
Sandra am
03.10.2011 15:52
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Verfasst von:
Andreas König am
03.10.2011 16:58
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THEMA: Wiederaufnahme des Verfahrens betreff Einkommensteuer 2008 |
die Begründung lautet: Anlässlich der Mittelung der ausländischen Finanzverwaltung wurde die/der Abgabepflichtige in einem Auskunftsersuchen aufgefordert, detailierte Unterlagen hinsichtlich der ausländischen Kapitalerträge vorzulegen. Aus den übermittelten Nachweisen und der Auskunftsbeantwortung wurden bisher dem Finanzamt gegenüber nicht erklärte Kapitalerträge in Höhe von EUR 1.060,00 errechnet.
Bedeutet das, dass ich für diese Zinsen die Kest von 25% nachbezahlen muss und das sind die EUR 265? |
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Verfasst von:
Sandra am
04.10.2011 15:52
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THEMA: Wiederaufnahme des Verfahrens betreff Einkommensteuer 2008 |
Aufgrund der Bergündung nehme ich an, dass Sie Kapitalerträge aus dem Ausland erzielen. Diese sind normalerweise in Österreich zu versteuern. Und da € 265 25% von € 1060,00 entsprechen, denke ich, dass es sich hierbei um die KEST handelt. Für eine genaue Überpürüfung würde ich jedoch ein Steuerberater bzw. jemand fachlich qualifizierten zu Rate ziehen. |
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Verfasst von:
Hugo123 am
05.10.2011 07:15
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THEMA: Wiederaufnahme des Verfahrens betreff Einkommensteuer 2008 |
Da hat das FA wohl eine EU Zins KM bekommen.
Zinsen werden üblicherweise (nur) im Ansässigkeitsstaat versteuert, wenn Sie Dividenden erhalten und im Quellenstaat versteuert haben, können Sie sich gemäß dem relevanten Doppelbesteuerungsabkommen u.U. Quellensteuern in Ö anrechnen lassen (z.B. 15%), die Differenz muß über den Quellenstaat rückerstattet werden. |
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Verfasst von:
GAST am
13.10.2011 23:36
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