Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit bin ich seit nun knapp 2 Jahren geringfügig beschäftigt, weil ich eine Abendschule besuche um meine Matura nachzuholen. Allerdings würde ich gerne einen zweiten Job als Teilzeitbeschäftigter annehmen.
Meine Entlohnung beträgt bei meinem geringfügigungen Job ca. € 370 und bei dem Jobangebot, was ich erhalten habe, würde ich zusätzlich € 840 BRUTTO dazu verdienen. Wie ist das Gesetzlich dann genau geregelt bzw. steuermäßig? Muss ich dann mehr "steuern" zahlen, so dass sich der Aufwand gar nicht lohnen würde?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bei Ihnen recht Herzlich im Voraus! |