Vorsteuerabzugsberechtigt ist normalerweise jeder, der auch umsatzsteuer abführt. Bei einem Umsatz über 30.000,00 € Netto ist man dazu verpflichtet. Darunter hat man die Möglichkeit zu wählen. (Kleinunternehmerregelung). Wenn Sie als Unternehmer einkaufen, müssen Sie dies nicht erwähnen, außer, wenn Sie im Ausland einkaufen. Dann sollten Sie eine UID Nummer besitzen und angeben. Die UID Nummer des Verkäufers (und auch des Käufers) sollte immer auf die Gültigkeit überprüft werden (über Finanzonline). Anonsten kann es zu Problemen kommen. Natürlich müssen auch alle anderen Rechnungsmerkmale vorhanden sein. Bei der Erstellung der Buchhaltung werden dann die Vorsteuer und die Umsatzsteuer errechnet und gegengerechnet. Überwiegt die UST, ist diese an das FA zu bezahlen. Ist die VST höher als die UST, ergibt sich eine Gutschrift beim FA. |