Grundsätzlich gilt für alle Getränke 20% Umsatzsteuer (Wein, Bier, Mineralwasser, Alkoholfreie Getränke, Kaffee, Tee). Der ermäßigte Steuersatz von 10% gilt für Speisen, Milch und Milchmischgetränke, wie z.B. Kakao. Bei einem Joghurtgetränk wie Ayran würde ich 10% vermuten, aber zur Sicherheit in einen größeren Supermarkt auf der Rechnung nachschauen - dort sollte es ausgewiesen sein.
Spezialfall ist der Kräutertee: zubereitet im Gasthaus unterliegt er 20% Umsatzsteuer, im Handel werden 10% verrechnet.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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