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Verfasst von: Johannes am 18.08.2011 12:02
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei verschiedenen Getränken

Hallo,

ich hätte da einmal eine Frage bezüglich der Umsatzsteuer bei Getränken. In der Regel beträgt diese 20 %, jedoch gibt es ja einige Ausnahmen.

Könnt ihr mir bitte sagen, für welche der folgenden Getränke 10 % USt. angesetzt werden müssen?

Kaffee

Tee

Alkoholfreie Getränke (Cola, Fanta, Sprite, Apfelsaft, Red Bull)

Mineralwasser

Ayran

Bier, Limettenradler

Wein

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 18.08.2011 19:50
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei verschiedenen Getränken

Grundsätzlich gilt für alle Getränke 20% Umsatzsteuer (Wein, Bier, Mineralwasser, Alkoholfreie Getränke, Kaffee, Tee). Der ermäßigte Steuersatz von 10% gilt für Speisen, Milch und Milchmischgetränke, wie z.B. Kakao. Bei einem Joghurtgetränk wie Ayran würde ich 10% vermuten, aber zur Sicherheit in einen größeren Supermarkt auf der Rechnung nachschauen - dort sollte es ausgewiesen sein.

Spezialfall ist der Kräutertee: zubereitet im Gasthaus unterliegt er 20% Umsatzsteuer, im Handel werden 10% verrechnet.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

 

Verfasst von: Carloalberto am 12.03.2013 14:41
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei verschiedenen Getränken

Hallo,

ich bin ein italienische Student, der mit eure Umsatzsteuer bei Getränken beschaeftigt ist. Ich moechte wissen, ob "speziale" oder tuere Steuer fuer Getraenke gibt, die von z.B. Zucker oder chemischen Zutaten abhaengen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Gruessen

Carloalberto

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