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Verfasst von: Daniel am 02.08.2011 14:45
 


THEMA:  Vollzeit angestellt UND geringfügig(?) selbstständig

hallo!

ich arbeite vollzeit als unselbstständiger angestellter, und würde gerne nebenbei mit professionellen autoaufbereitungen etwas geld verdienen. (ich mach es schon eine zeit lang für familie/freunde, allerdings möchte ich auf der rechtlich sicheren seite sein.

welche gesetze und regelungen greifen hier, und welche möglichkeiten habe ich um dieses gewerbe gesetzeskonform durchzuführen?

welche kosten kommen auf mich zu, gewinn (=nach abzug der eigenkosten) würde sich je nach zeit um die 300€ pro monat bewegen, umsatz (=geld, das ich in rechnung stelle) wäre demnach 4-500€.

welche vorteile ergeben sich dadurch? kann ich die arbeitsmittel beim steuerausgleich geltend machen?

 

Liebe grüße und schonmal danke für die hilfreichen antworten,

daniel

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.08.2011 18:41
 


THEMA:  Vollzeit angestellt UND geringfügig(?) selbstständig

Lieber Herr Daniel,

Sie müssen zuerst zur Wirtschaftskammer und dort einen Gewerbeschein beantragen (bzw. beantragen beim Magistrat oder der BH, aber die WKO hilft Ihnen bei der Auswahl und den Vorbereitungen).

Danach bei der SVA und dem Finanzamt anmelden.

Welche gewerberchtlichen Auflagen gelten, kann Ihnen die WKO sagen.

Kosten: bei dem von Ihnen angegebenen Betrag könnte man einen Befreiunngsantrag bei der SVA auf Grund Geringfügigkeit stellen, somit wäre für die SVA nur ca EUR 8,-- für Unfallversicherung zu rechnen. Die Steuer hängt von der Höhe Ihrer anderen Einkünfte ab.

Sicherlich würde sich ein Besuch bei einem Berater Ihrer Wahl lohnen, der Ihnen hilft sich von Anfang an gleich so auf zu stellen und ein zu richten, dass Ihnen nachträgliche Sorgen oder zu viele Steuern erspart bleiben.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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