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Verfasst von: Simon am 02.08.2011 13:10
 


THEMA:  Umsatzsteuerbefreit oder lieber doch nicht? (Einzelunternehmen)

Hallo!
 
Ich möchte mich ab 1.1.2012 als Graphiker in Form eines Einzelunternehmens selbstständig machen.
 
* meine Kunden werden hauptsächlich gewerbliche Kunden sein.
* da die komplette Infrastuktur (EDV, Drucker, Bildschirm etc) schon vorhanden ist, sind so gut wie keine Neuanschaffungen geplant/nötig.
* Betriebsort ist vorerst die eigene Wohnung
* Umsatzmäßig wird sich das Ganze so um die "berühmten" 30.000 Euro pro Jahr bewegen.
 
Wie sollte ich entscheiden? Umsatzsteuerbefreit oder mit Umsatzsteuerpflicht?
 
Und gesetzt, ich wähle für 5 Jahre die Umsatzsteuerbefreiung, will dann aber in die Regelbesteuerung,
ist das dann auch mit Kosten verbunden, dergestalt, dass die Ust. eines Jahres nachgezahlt werden muss?
 
Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.08.2011 14:11
 


THEMA:  Umsatzsteuerbefreit oder lieber doch nicht? (Einzelunternehmen)

Da Sie hauptsächlich mit gewerblichen Kunden arbeiten werden, empfehle ich Ihnen, von Anfang an mit UST zu fakturieren.(Sie brauchen dann auch eine UID Nummer).

Wenn Sie die UST Befreiung wählen, dann sind Sie nicht auf 5 Jahre gebunden.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Simon am 02.08.2011 14:49
 


THEMA:  Umsatzsteuerbefreit oder lieber doch nicht? (Einzelunternehmen)

Vielen Dank für Ihre Antwort! 

... das wusste ich nicht, dass man als Ust-Befreiter also einmal - wann immer - umsteigen kann (aber eben nicht jederzeit wieder in die Ust-Befreiung wechseln kann) 

Ich überlege haupsächlich deswegen, es erstmal ohne Ust zu machen, da es mit Ust. in der Belegsverwaltung usw. etwas aufwändiger ist. Die Frage ist. vieviel aufwändiger das wirklich ist, vielleicht täusche ich mich da eh ...

LG, Simon 

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.08.2011 18:37
 


THEMA:  Umsatzsteuerbefreit oder lieber doch nicht? (Einzelunternehmen)

Lieber Herr Simon,

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei der Wahl der Umsatzsteuerbefreiung als Kleinutnernehmen auch KEINEN Vorsteuerabzug haben. Gerade für Neugründer ist oft jeder EURO Gold wert und somit können Sie die Vorsteuer aus den Rechnungen retour erhalten, wenn Sie dafür auf Ihre Rechnungen Umsatzsteuer darauf schlagen.

Ihre Belege müssen Sie so und so ordentlich erfassen und sortieren, nachvollziehbar halten/machen, zusätzlich wäre nur, dass Sie quartalsweise den Betrag der Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuern errechnen und an Ihr Finanzamt überweisen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

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