Liebe(r) Herr / Frau Alen,
das Verf 24 hat nur 3 Stellen, die zu beachten sind:
- Der Umsatz der angefragt ist; dies ist relevant für die Grundlage, ob Sie von Anfang an Umsatzsteuerpflichter sind oder nicht. Wenn der Betrag, den Sie dort einsetzen höher als EUR 36.000,-- ist, dann sind Sie automatisch umsatzsteuerpflichtig.
- Der Gewinn der angefragt wird: Dies ist ausschlaggebend, ob das Finanzamt Ihnen von Anfang an Einkommensteuervorauszahlungen vorschreiben - also bitte " vorsichtig" schätzen
- der Punkt darunter, der fragt ob Sie einen Antrag auf "Regelbesteuerung" stellen möchten: dies bedeutet, dass Sie, wenn sie weniger als EUR 36.000,-- als Umsatz angeben, dennoch freiwillig umsatzsteuerpflicht werden möchten. Das macht Sinn, wenn Ihre Kunden Geschäftskunden sind.
Ich denke, dass diese 3 Punkte ihnen durch das Formular helfen sollten. Dennoch würde ich Ihnen ein Gespräch bei einem Berater empfehlen, damit Sie Ihre Belegsammlung und die Dokumentationen gleich von Anbeginn so aufstellen, dass daraus keine Probleme für Sie entstehen werden.
Dazu bieten fast alle Berater - wie oben schon erwähnt - kostenfreie Erstgespräche an.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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