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Verfasst von: Alen am 10.07.2011 17:42
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

Hallo

Hab vorkurzen eine Einzelfirma eröffnet (kleinunternehmerregelung) neben meinem Hauptberuf will ich was dazuverdienen,das Problem ist das ich mich bei diesen Formularen überhaupt nicht auskennen,wer kann mir da weiter helfen und was würde das ausfüllen kosten danke Mfg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.07.2011 22:14
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

Wir sind Ihnen gerne im Rahmen eines Erstgespräches behilflich.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Bettina Wallner, MBA am 11.07.2011 17:39
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

Erstes Informationsgespräch ist selbstverständlich kostenfrei, dabei können wir gerne gemeinsam das Formular ausfüllen. www.perfidelis.at

 

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 12.07.2011 06:14
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

Liebe(r) Herr / Frau Alen,

das Verf 24 hat nur 3 Stellen, die zu beachten sind:

- Der Umsatz der angefragt ist; dies ist relevant für die Grundlage, ob Sie von Anfang an Umsatzsteuerpflichter sind oder nicht. Wenn der Betrag, den Sie dort einsetzen höher als EUR 36.000,-- ist, dann sind Sie automatisch umsatzsteuerpflichtig.

- Der Gewinn der angefragt wird: Dies ist ausschlaggebend, ob das Finanzamt Ihnen von Anfang an Einkommensteuervorauszahlungen vorschreiben - also bitte " vorsichtig" schätzen

- der Punkt darunter, der fragt ob Sie einen Antrag auf "Regelbesteuerung" stellen möchten: dies bedeutet, dass Sie, wenn sie weniger als EUR 36.000,-- als Umsatz angeben, dennoch freiwillig umsatzsteuerpflicht werden möchten. Das macht Sinn, wenn Ihre Kunden Geschäftskunden sind.

Ich denke, dass diese 3 Punkte ihnen durch das Formular helfen sollten. Dennoch würde ich Ihnen ein Gespräch bei einem Berater empfehlen, damit Sie Ihre Belegsammlung und die Dokumentationen gleich von Anbeginn so aufstellen, dass daraus keine Probleme für Sie entstehen werden.

Dazu bieten fast alle Berater - wie oben schon erwähnt - kostenfreie Erstgespräche an.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 12.07.2011 06:18
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

.... oh, noch ein nachsatz:

bitte stellen Sie bei der SVA einen Antrag auf "Differenzvorschreibung", und legen Sie einen monatlichen Nettozettel bei, damit die SVA gleich reduziert vorgeschrieben wird. Außer Sie werden mit dem Gewinn den Jahresbetrag von knapp EUR 4.300,-- nicht überschreiten, dann können Sie einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Patricia Moger am 11.10.2012 14:42
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht können sie mir antworten.

Bin seit 01.10.12 Kleinstgewerbe !

Verf 24

Der veraussichtliche Jahresumsatz beträgt im Eröffnungsjahr,  Betrag in Euro ?

Der veraussichtliche  jahresumsatz beträgt im Folgejahr , Betrag in Euro ?

Der veraussichtliche Gewinn beträgt im Eröffnungsjahr , Betrag in Euro ?

Der voraussichtliche Gewinn beträgt im Folgejahr , Betrag in Euro ?

 

Betrifft : ist das richtig -Ihrer  1. selbstständigen Tätigkeit oder2. Eröffnung / Beginn 

 

Danke im voraus ! Patricia Moger

Verfasst von: Christoph am 15.10.2012 13:21
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

Aslo ich bin siet 01.Sept.12 selbständiger als Zeitungszusteller. Keine Wrerksvertrag sondern auf selbstständigerbasis.

Ich verdient in Monat 2400€ . Was kann ich beim Eröffnungsjahr hinschrieben, was beim gewinn Eröffnungsjahr, und sollte ich ja bei regelbesteuerunsantrag ankreuzen oder nein.

Verfasst von: Stefan Egarter am 19.12.2012 09:51
 


THEMA:  Kleinunternehmer Verf 24 Formular ausfüllen!

Guten Tag,

nachdem ich mich durch so ziemlich alle Handbücher, Merkzettel und Informationsblätter vom Gründerservice, WKO und Finanzamt durchgekämpft habe, bleibt nur eine Frage offen:

Als Kleinunternehmer muss ich nur die Grundumlage entrichten, deshalb die Frage, ob ich beim Verf24 beim Punkt

"Auf Grund der ausgeübten Tätigkeit fallen auch nachstehende angeführte Abgaben an" die Kammerumlage ankreuzen muss ?

Danke vorab

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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