Liebe(r) Herr/Frau Gstrein,
Um das Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung berücksichtigen zu können muss von Ihnen ein entsprechendes Formular beim Arbeitgeber abgegeben worden sein.
Dies ist aber NUR dafür da, dass Sie weniger laufende Lohnsteuer bezahlen. Es hat KEINE Auswirkung auf einen AMS-Bezug. natürlich kann es durch die bereits unterjährige Berücksichtigung in der Lohnverrechnung dazu kommen, dass Sie am Jahresende weniger Lohnsteuer beim Jahresausgleich zurück bekommen, da Sie ja bereits während des Jahres weniger bezahlen mussten. Es ist für Sie jedenfalls NICHT ungünstig, wenn er dise bereits bei Ihnen berücksichtigt.
lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
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