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Verfasst von: Thomas am 20.05.2011 11:26
 


THEMA:  Anlegerwohnung Vorsteuerabzug

Hallo liebe SteuerberaterInnen!

Ich bitte um Unterstützung bei der Frage, wann ein Vorsteuerabzug beim Wohnungskauf in Österreich zulässig ist. Meines Wissens muss man dazu Unternehmer werden und die Wohnung weitervermieten (die Einnahmen aus der Vermietung werden entsprechend einkommenssteuerpflichtig).

Angenommen ein Elternteil kauft nun eine (Anleger)-Wohnung und vermietet diese an eines ihrer Kinder weiter? Das ist prinzipiell zulässig, sofern dies zu "fremdüblichen Konditionen" erfolgt oder? Nur was kann ich mir darunter genau vorstellen? Kann man das irgendwie berechnen oder ablesen, welchen Mietzins man mindestens ansetzen muss? Am Richtwertmietzins kann man sich hier nicht orientieren oder? Ist es aus steuerrechtlicher Sicht hier ausreichend, wenn Lieberhaberei ausgeschlossen werden kann, sprich mit der Vermietung kein Verlust gemacht wird?

Ein gewisser Freibetrag (ca.700Euro?) der Mieteinnahmen (abz. der Ausgaben) ist überdies jährlich steuerfrei - können Sie dies bestätigen?

Bin über jede Antwort dankbar!

Verfasst von: Sandra am 20.05.2011 12:26
 


THEMA:  Anlegerwohnung Vorsteuerabzug

Wir haben in unserer Kanzlei auch einen Klienten der eine Praxis an seine Frau vermietet und dies zu einem geringen Miezins von ca. € 100,- im Monat. Es ist richtig, dass auf einen längeren Zeitraum keine Verluste erzielt werden dürfen, anonsten wird es vom Finanzamt zur Liebhaberei erklärt. So viel mir bekannt ist, gibt es keine Mindesthöhe die Sie verlangen müssen. Die Einnahmen sollten allerdings die Kosten decken.

Da die Mietteinnahmen € 30.000 nicht übersteigen werden, muss keine UST an den Fiskus abgeführt werden, gleichzeitig kann aber keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Es gibt aber die Option auf diese Regelung zu verzichten (Verzicht auf Kleinunternehmerregelung). Wird darauf verzichtet, muss UST abgeführt werden, es können aber auch Vorsteuern geltend gemacht werden. (Diese Regelung ist für 5 Jahre bindend, dann kann wieder gewechselt werden.)

Da dies Einlünfte aus Vermietung & Verpachtung darstellen, sind sie einkommensteuerpflichtig. Sie werden zu den Einkünften der nichtsälbständigen Tätigkeit hinzugerechnet und von da wir die Steuer ermittelt. € 720 dürfen im Jahr dazu verident werden, ohne dass dies versteuert wird.

Verfasst von: Robert Sacher am 07.12.2011 22:19
 


THEMA:  RE: Anlegerwohnung Vorsteuerabzug
Sehr geehrte Damen u. Herren

Meine Frau hat eine Anlegerwohnung gekauft
Der Gatte (ich ) bin der Mieter, da ich beruflich zeitweise eine Wohnung benötige.
Frage : darf mein also unser Sohn auch dort wohnen ?
Verfasst von: Michael am 28.05.2013 14:38
 


THEMA:  Anlegerwohnung Vorsteuerabzug

"Ich bitte um Unterstützung bei der Frage, wann ein Vorsteuerabzug beim Wohnungskauf in Österreich zulässig ist. Meines Wissens muss man dazu Unternehmer werden und die Wohnung weitervermieten (die Einnahmen aus der Vermietung werden entsprechend einkommenssteuerpflichtig)."
Hallo, vor einer Woche hatte ich die gleiche Frage und nach einer Beratung bei SEG ( http://seg.at/de/home ) ist es mir klarer geworden. Du hast recht - ein Unternehmer, der nur steuerpflichtige Umsätze ausführt, wie zum Beispiel die Vermietung eines Gebäudes zu Wohnzwecken, hat den vollen Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Gebäude. Seit 2012 hat man schon 20 Jahre um die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gebäudeinvestitionen.

Noch dazu:
"Die Neuregelung kann auch positive Wirkungen entfalten: Ein Unternehmer, der sich die Vorsteuer zunächst nicht abziehen konnte (zum Beispiel wegen steuerfreier Vermietung) und bei dem sich die Nutzung zwischen dem 10. und dem 20. Jahr derart ändert, dass er umsatzsteuerpflichtige Einnahmen daraus bezieht, kann sich die anteilige Vorsteuer zukünftig länger vom Finanzamt zurückholen."
Quelle: www.wirtschaftsblatt.at

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