Verfasst von:
Sophie D. am
07.03.2011 17:02
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THEMA: Wareneingangsbuch |
Sehr geehrtes Steuerberater- Team,
soviel ich weiß, wird vom Finanzamt keine Exceltabelle für Wareneingangsbuch akzeptiert. Welches Formularbuch soll ich für die Führung vom Wareneingangsbuch benutzen oder welche andere Aufzeichnungen werden in der Praxis angenommen? Ich bin E/A- Rechner, also ich habe nur Aufzeichnungspflicht.
MfG: Sophie Dubann |
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Verfasst von:
xxx am
08.03.2011 14:55
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THEMA: Wareneingangsbuch |
Hi,
bin zwar kein Steuerberater aber...
...Du hast sicher ein Programm wo du Deine Einnahmen und Ausgaben eintragen kannst. Du könntest z.B. einfach das Konto Wareneingang ausdrucken. Das sollte auch dem FA reichen - Ich habe noch nie (10 Jahre) so ein extra Wareneingangsbuch geführt.
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Verfasst von:
Sophie D. am
08.03.2011 17:08
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THEMA: Wareneingangsbuch |
Hallo,
danke für die Antwort! Ich habe kein Programm, ich mache meine Buchungen in Excel. In verschiedenen Brochüren habe ich gelesen, daß dann zumindest Fahrtenbuch und Wareneingangsbuch sollte in gebundenen Büchern geführt werden. Ich war beim Pagro, wollte so ein Formularbuch kaufen aber die Verkäuferin konnte mich nicht weiterhelfen... Gibt es überhaupt so ein Formularbuch?
MfG: Sophie Dubann |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.03.2011 16:03
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THEMA: Wareneingangsbuch |
Liebe Frau Dubann,
Schön, wieder von Ihnen zu lesen. Ich hoffe, die Geschäfte laufen zufriedenstellend?
Ich weiß nicht, ob Sie darüber hinaus mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, denn es wäre denkbar in dieser Zusammenarbeit die Daten so zu erfassen, sodass damit Ihr Wareneingangsbuch gültig durch die Konteneinspielung beim Steuerberater gedeckt ist. Excel ist grundsätzlich auch nicht generell untersagt, es muss aber sichergestellt sein, dass die Daten nicht oder nur sichtbar veränderlich sind.
Das wäre auch durch eine lückenlose Belebnummerierung nach Wareneingangsnummern denkbar, oder eine Händische Kurzliste nur mit Wareneingangsnummer, Rechnungsnummer und dann die Details in Excel ein zu geben - oder eben, was wir eher empfehlen - in Kooperation mit dem Steuerberater die Kontenführung so vor zu nehmen, dass gleichzeitig die Anforderung des WAreneingangsbuches gedeckt sind.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
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Verfasst von:
Sophie D. am
14.03.2011 14:04
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THEMA: Wareneingangsbuch |
Sehr geehrte Frau Hochweis,
danke für Ihre Antwort und der Nachfrage! Die Geschafte laufen zur Zeit ziemlich langsam.
Ich arbeite nicht mit einem Steuerberater zusammen, ich versuche selber meine kleine E/A- Rechnung zu machen und lese oft in der Fachliteratur nach. Da ich nur wenige Belege habe, möchte ich so einfach wie möglich, aber nachvollziehbar und korrekt buchen. Ich habe keine Anlagevermögen, keine Angestellte... Bis jetzt habe ich alles in Excel gemacht, und die Formvorschriften der Einkommenserklärung E1a, also Kennziffer übernommen. Ich verwende keine Konten. Laut Broschüre der Wirtschaftskammer und Finanzamt für E/A- Rechner bin ich zu dieser Lösung gekommen. Was Sie auch betonen, dass im Wareneingangsbuch die Daten nicht oder nur sichtbar verändert werden dürfen, habe ich an das Fromularbuch gedacht. Aber ich finde keine entsprechende Formularbuch. Im Internet sind sie so verkleiner dagestellt, dass ich nicht erkennen kann, welche Daten gefragt werden. Ich habe in der Broschüre vom Wirtschaftskammer ein Auszug vom Wareneingangsbuch, aber so ähnliches finde ich nicht im Handel. Reicht es, wenn ich diese vorgeschreibene Form in ein Heft übernehme, und handgeschrieben und lückenlos führe?
Mit freundlichen Grüssen: Sophie Dubann |
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