Lieber Herr Richard,
Vorteil für den Dienstgeber kann ich hier kaum sehen. Maximal könnte es sein, dass für das Fahrzeug weniger Echtkosten anfallen, als die EUR 7.200,-- im Jahr, was aber vermutlich knapp bis nicht möglich sein wird. Sowohl der Sachbezug als auch das Gehalt werden gleich versteuert.
Wenn man einseitig "gefärbt" argumentieren möchte, dann könnten man erwähnen:
- dass der Sachbezug 1,5 % der Anschaffungkosten ausmacht, somit bei einem Fahrzeug von 25.000,-- Neuwert statt Gehalt 600 nur 375,-- monatlich Lohnnebenkosten auslösend sind - dass der Sachbezug nur 12 mal jährlich anfällt und das Gehalt 14 mal - dass das Auto vom Wert her dem Betrieb zu gerechnet wird, somit ein betriebliches Vermögen bildet
Aber wie gesagt, diese Argumente hinken letztlich. Rückgabe des Fahrzeugs: ich bin mir nicht ganz sicher, wie Sie die Bemessungsgrundlage meinen - Bemessungsgrundlage wofür? Bei der Rückgabe an die Leasinggesellschaft existiert sicherlich ein vertraglich fixierter Wert, andernfalls würde das Auto durch einen Autohändler beurteilt.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at www.payroll.co.at |