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Verfasst von: angestellter am 02.03.2011 20:43
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Absetzbarkeit Finanzierungsbeitrag Genossenschaftswohnung

Ich bin seit 2010 Mieter einer Genossenschaftswohnung. Für Bau- und Grundkostenbeitrag wurde ein Bauspardarlehen aufgenommen.

Können neben den Rückzahlungsraten des Bauspardarlehens und den jährlichen Rückzahlungsraten für Darlehensmittel der gemeinnützigen Bauvereinigung andere Kosten in Abzug gebracht werden? (etwa Kosten für Änderungswünsche während des Baus - Wohnküche wurde zu  Wohnzimmer, Küche daneben eigener Raum; Anschlüsse von linker Seite der Wand auf rechte Seite verlegt - also nicht unbedingt ein Luxus, eher eine Vervesserung. Zahlung erfolgte notwendigerweise 2009)

Für Infos wäre ich dankbar.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:16
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Absetzbarkeit Finanzierungsbeitrag Genossenschaftswohnung

Lieber Herr Angestellter,

Die Kosten der Wohnraumschaffung sind steuerlich absetzbar. Wenn diese - teilweise direkt durch Sie getragenen Kosten, wie ich verstehe - nicht durch die Darlehen, sondern zusätzlich bezahlt wurden, dann können Sie diese auch steuerlich verwerten.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at

Verfasst von: angestellter am 03.03.2011 16:28
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Absetzbarkeit Finanzierungsbeitrag Genossenschaftswohnung

Sehr geehrte Frau Hochweis,

vielen Dank für Ihre Information, doch besteht noch eine weitere Frage hiezu:

Fallen diese ansetzbaren Kosten auch unter die "Topfsonderausgaben" welche mit 2920,-/Person gedeckelt sind oder wird dies unter einem anderen Formularpunkt in der Arbeitnehmerveranlagung erfasst?

Nochmals vielen Dank für Ihre hilfreichen Informationen.

mfg

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:34
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Absetzbarkeit Finanzierungsbeitrag Genossenschaftswohnung

Töpfchen   :o)

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