Bei der ersten Formel wird die Sonderausgabenpauschale gar nicht berücksichtigt.
Bei der zweiten Formel wird die Sonderausgabenpauschale wie seit 2009 vorgesehen nicht in der Einschleifung mitberücksichtigt, sondern zuerst "rausgenommen" und anschließend wieder hinzuaddiert.
Bei der dritten Formel wird die Sonderausgabenpauschale nach der Einschliefung hinzuaddiert ohne vorher abgezogen worden zu sein.
Die Frage, die sich stellt, ist also -glaube ich (!!) - ob die Sonderausgaben im Pauschale enthalten sind oder nicht, wenn ja, "2", ansonsten "3".
Personenversicherungen, die Sonderausgaben sind (Ausnahme: freiwillige Weiterversicherung/Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung), Wohnraumschaffung/-sanierung und Genussscheine/junge Aktien (solange es sie noch gibt) werden auf das Pauschale angerechnet, Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten und Spenden hingegen nicht.
mfg
Hugo |