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Verfasst von: Tina am 21.02.2011 14:17
 


THEMA:  NOVA 2011

Hallo!

Ich möchte, für eines unserer Fahrzeuge noch diese Woche die Nova abführen. Meine Frage ist aber, muss ich dieses Fahrzeug anmelden oder ist es ausreichend wenn ich dieses beim Finanzamt freischalten lasse und die Nova abführe bzw. welches Datum ist für die Berechnung der Nova ausschlaggebend, das Anmeldedatum oder das Datum an dem die Freischaltung durchgeführ wurde.

Ich Danke im Voraus für die Information.

 

Verfasst von: AC Treuhand, www.actreuhand.at am 22.02.2011 15:53
 


THEMA:  NOVA 2011

Hallo!

Die Nova muss auf jeden Fall vor Anmeldung des Fahrzeuges abgeführt werden - ansonsten erfolgt keine Zulassung. Für die Berechnung der Nova ist kein Datum ausschlaggebend, sondern u.a. der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch.

MfG Martina

office@actreuhand.at

Verfasst von: bqgidomb am 15.01.2012 12:27
 


THEMA:  bqgidomb
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