Ich bin nicht ganz sicher, ob das Thema in diesem Forum passend ist und ich eine hilfreiche Antwort erhalte, aber ich versuche es dennoch mal:
Wenn für ein Kind bis jetzt gar keine Familienbeihilfe (FBH) bezogen wurde und nun rückwirkend für fünf Jahre erhöhte FBH auf Grund erheblicher Behinderung erwirkt werden könnte (entsprechendes amtsärztliches Gutachten liegt bereits vor), wird dann sowohl die normale FBH + Erhöhungsbeitrag und auch der Kinderabsetzbetrag rückwirkend ausbezahlt?
2011 wird die 13. FBH ja gestrichen. Im Falle einer Nachzahlung hätte dies jedoch keinen Einfluss auf den Geltungsraum 2008-2010, wo diese noch vorhanden war, richtig? D.h. für drei Jahre gäbe es 13 Mal erhöhte FBH und für zwei Jahre 12 Mal?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar!
lG, Stefan
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