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Verfasst von: Stefan Höfer am 25.12.2010 10:07
 


THEMA:  Nachzahlung erhöhte Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag?

Ich bin nicht ganz sicher, ob das Thema in diesem Forum passend ist und ich eine hilfreiche Antwort erhalte, aber ich versuche es dennoch mal:

Wenn für ein Kind bis jetzt gar keine Familienbeihilfe (FBH) bezogen wurde und nun rückwirkend für fünf Jahre erhöhte FBH auf Grund erheblicher Behinderung erwirkt werden könnte (entsprechendes amtsärztliches Gutachten liegt bereits vor), wird dann sowohl die normale FBH + Erhöhungsbeitrag und auch der Kinderabsetzbetrag rückwirkend ausbezahlt?

2011 wird die 13. FBH ja gestrichen. Im Falle einer Nachzahlung hätte dies jedoch keinen Einfluss auf den Geltungsraum 2008-2010, wo diese noch vorhanden war, richtig? D.h. für drei Jahre gäbe es 13 Mal erhöhte FBH und für zwei Jahre 12 Mal?

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar!

lG, Stefan

 

Verfasst von: dermuch am 29.12.2010 10:11
 


THEMA:  Nachzahlung erhöhte Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag?

die info ist hier dieselbe wie dort. wenn die beihilfe zusteht und sie diese beantragen, so wird sie nach den in den betreffenden jahren geltender gesetzeslage ausbezahlt.

 

 

Verfasst von: BAYSANOVA-KHAMZATKHANOVA LIZA am 12.07.2011 22:19
 


THEMA:  Nachzahlung erhöhte Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag?

HALLO!ICH BIN AZULGERICHT NOVEMBER 2005 kommen Österreich Jnuaar 2008 bekommen pozitiv Ich habe ein kind 8 jhare sagen Sie Mir biette kann Ich möglich NACHZAHLUNG FÜR 3jHARE?DANKE

Verfasst von: Gamze Demirci am 03.12.2020 19:32
 


THEMA:  Nachzahlung erhöhte Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag?

Liebe Damen und Herren

Mein Kind ist 3 Jahre alt,ist seit 1.Jahr Alter Verdachtsfall auf ADHS.

Er ist mit einer Dignose ADHS/AUTISMUS-SPEKTRUM STÖRUNG und SPRACHVERZÖGERUNG.Meine Frage würde wie auch im Befund steht seit 1.Jahr Alter Verdachtsfall war.Würde ich eine Nachzahlung für meinem Kind bekommen.

 

Ich bitte um Antwort.Vielen Dank.

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