Sehr geeherte Damen und Herren,
ich hatte vor 5 Monaten ein Kleingewerbe mit Handel im Internet (ebay) auf € 366,33 angemelded.Ich habe das Gewerbe aber nie ausgeübt,nur Beiträge bezahlt an Kammer,WKO usw.Ich hatte das Gewerbe ruhend gemeldet,und von der Bezirkshauptmannschaft eine schriftliche Mitteilung bekommen,dass das Gewerbe gelöscht ist.Es mag sein das ich aus Versehen ein falsches Formular an die Bezirkshauptmannschaft gesendet habe.Das Gewerbe sollte doch nur ruhen.Besteht die Möglichkeit das Gewerbe wieder in einen ruhenden Zustand zu bringen?Es wurde mir gesagt das ich das Gewerbe wieder neu anmelden muss,und das es mit hohen Kosten verbunden wäre.Die Neuanmeldung wäre auch erst nach 6 Monaten möglich.Da es jetzt ein Neues Konzept gibt würde ich gern das Gewerbe weiter führen.Es ist doch aber nur ein Kleingewerbe auf Zuverdienst.Wäre es vielleicht auch ratsam für ein Kleingewerbe,in Zukunft einen Steuerberater zu bemühen?Sollte ich das Gewerbe Neu anmelden müssen,was für Kosten würden auf mich zukommen?
Ich bitte um Antwort
mit freundlichen Grüßen
G. Mischke |