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Verfasst von: P. Mössmer am 03.12.2010 07:14
 


THEMA:  Sonderzahlung und Versteuerung

Guten Tag,

 

ich schreibe im Namen meiner Frau. Wir haben folgende Fragen bezüglich Besteuerung:

 

1. Sie erhält Sonderzahlungen (Bonus für verkaufte diverser Pakete) diese Sonderzahlung wird 2 mal im Jahr ausbezahlt. Diese Sonderzahlungen sind aber kein Weihnachts und Urlaubsgeld. Wie viele Steuern muss der Arbeitgeber von der Sonderzahlung abziehen? Wenn wir einen Betrag von 10 Euro Brutto nehmen.

2. Wäre es von Vorteil diese Sonderzahlung einmal im Jahr auszubezahlen oder bleibt das gleich.

3. Kann man diese Sonderzahlung noch anders deklarieren?

 

Vielen Dank

Verfasst von: Alexander P. am 03.12.2010 20:32
 


THEMA:  Sonderzahlung und Versteuerung

Die Sonderzahlungen sind wegen der Begünstigung durch das sogenannte Jahressechstel gedeckelt (was effektiv auf 13. und 14. Gehalt gemünzt ist).

Alles was das Jahressechstel übersteigt ist normales Einkommen und mit dem Grenzsteuersatz zu versteuern.

Wie oft die Sonderzahlung ausgezahlt wird ist egal, es zählt das Jahreseinkommen.

Deklaration ist egal. Siehe oben zum Jahressechstel.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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