Hallo! Es steht ein Jobwechsel an. Ich möchte mir während der Kündigungsfrist paar Tage frei nehmen. Ist es besser Urlaub zu nehmen oder Zeitausgleich? Bekomme am Ende Urlaubsersatzleistung ausbezahlt oder für offenen Zeitausgleich Überstunden mit 50% Zuschlag. Wo schaut am Ende mehr raus - wenn ich für 5 Tage Urlaubsersatzleistung ausbezahlt bekomme oder 40 Stunden vom Zeitausgleichsguthaben? Ich würd meinen, dass ich bei Auszahlung des Zeitausgleichsguthabens besser aussteige, weil das mit 50% Aufschlag ausbezahlt wird und bei der Urlaubsersatzleistung nur die aliquoten Sonderzahlungen mit 1/6 dazukommen? Danke & lg, markus
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