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Verfasst von: Nicole am 04.11.2010 20:46
 


THEMA:  Angestelltenverhältnis und eigene Firma

Ich befinde mich in einem aufrechten Dienstverhältnis mit Vollversicherung (30 Stunden).

Des weiteren gehören mir 49% von einer GmbH.

In dieser GmbH mache ich die Buchhaltung, Jahresabschluss und diverse Büroarbeiten, bin aber dort weder angestellt noch sonst was, ich verdiene auch nichts.

Frage 1: kann es zu einem Problem führen, dass ich in "meiner Firma" unentgeltlich arbeite? (Die anderen 51% gehören meiner Schwester, sie ist auch GF.)

Frage 2: Wenn ich künftig ca. 200,- bei der GmbH im Monat verdiene, kann ich mich dann in meiner Firma einfach anstellen (bin kein GF) oder sind das automatisch einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? wenn selbständige Tätigkeit, muß ich mich dann bei der GsvG zusätzlich versichern oder ist das mit meinem Angestelltenverhältnis abgetan. Einkommensteuerausgleich ist mir klar...

 

Danke für die Antwort.

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 12.11.2010 06:21
 


THEMA:  Angestelltenverhältnis und eigene Firma

Hallo Nicole,

Frage 1:

Es ist kein steuerliches Problem wenn sie unentgeltlich arbeiten.

Frage 2:

Für die Einkommensteuer sind sie selbständig. Sie haben Einkünfte aus selbständiger Arbeit weil sie wesentlich beteiligt (d.h. größer 25%) sind (§ 22 Z 2 ESTG).

Für die Sozialversicherung können sie echter Dienstnehmer (§ 4 Abs. 2 ASVG) sein weil sie aufgrund der Beteiligungshöhe (49%) grundsätzlich weisungsgebunden sind (außer sie haben eine Sperrminorität). Bei 200,-- EUR wären sie aber nur geringfügig beschäftigt und die GmbH hätte nur geringe Lohnnebenkosten. Ihnen werden am Jahresende von der Gebietskrankenkasse aber Beiträge (ca. 14%) vorgeschrieben, weil sie ja noch ein anderes Dienstverhältnis haben und in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Sie könnten mit der GmbH aber auch einen Werkvertrag abschließen. Dann sind sie für die Sozialversicherung eine "Neue Selbständige" und grundsätzlich GSVG-versichert. Mit 200,-- p.m. liegen sie aber unter der kleinen Versicherungsgrenze (EUR 366 p.m.) und es fallen keine SV-Beiträge an. Sollten sie einmal Geschäftsführer werden, schaut es wieder etwas anders aus.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Janusch

www.steuerberatung-janusch.at

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