Sehr geehrtes Steuerberater Team
Ich würde sehr gerne wissen ob für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages das zu versteuernde Einkommen des Einkommenssteuerbescheides verwendet wird. Oder ob sich die Beträge anders herleiten.
Das Problem das ich habe ist follgendes, ich habe im Jahr 2009 mehrere geringfügige Beschäftigungen gehabt und absolut mehr als die monatliche Geringfügikeitsgrenze verdient. Doch mit sämtlichen Abschreibungen hatte ich in der Einkommenssteuererklärung von 2009 schlußendlich ein Einkommen welches unter dieser Monatlichen Grenze liegt.
Ich würde gerne wissen welches Einkommen nun zur Berechnung verwendet wird. Das im Einkommenssteuerbescheid angeführte steuerpflichtige Einkommen oder die der Betrag ohne jegliche Abschreibungen etc.
Mit besten Grüßen Wick Manuel |