Ich bin verwitwet ,Deutsche,wohne 24 Jahre mit meinem Lebensgefährten(Österreicher) hier.Habe einen Sohn in der BRD ,eine gemeinsame Tochter hier.Für den Sohn werden mir in der BRD Kindererziehungszeiten angerechnet,habe auch früher gearbeitet ,es ist alles erfasst.Mein Lebensgefährte möchte für mich die Kindererziehungszeiten(gemeinsame Tochter)nachkaufen.Habe Familienbehilfe für sie bis Juni bekommen,dann ist sie ausgezogen und bezieht sie selbst.Durch die Um und Abmeldung wurde mir im Juli nochmal ein Betrag überwiesen.Ich habe dies bei der Finanzstelle gemedet und das Geld wurde noch nicht zurück gefordert.Für die Abschreibung bezüglich Nachkauf von Kindererziehungszeiten fehlt mir laut Finanzamt einen Monat,mir wurde aber bis Juli Geld überwiesen.Laut Schreiben des Amtes steht mir nur bis Juni zu.Kann mein Lebensgefährte die Nachzahlung nun doch geltend machen oder gibt es eine andere Möglichkeit??Habe schon einmal eine Anfrage an dieses Forum gestellt ,wurde leider nicht beantwortet. Bitte kommen Sie meinem Anliegen nach.Herzlichen Dank!!M fr Gr Anneliese
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