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Verfasst von: Rene am 04.10.2010 00:21
 


THEMA:  2 geringfügige Anstellungen + Honorarnoten

Guten Tag!

Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen. Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen.

Ich habe derzeit 2 geringfügige Anstellungen. Bei einer verdiene ich genau das zugelassene Geringfügigkeitsgehalt von 366€, bei der anderen variiert es etwas, je nachdem, wie oft ich gebraucht werde (zwischen 200-366€).

Nun ist das noch nicht alles, da ich einer anderen Firma noch Honorarnoten stelle (pro Monat im Durchschnitt auch wieder ca. 300€).

Dies rennt jetzt seit Anfang September (davor war es nur eine geringfügige Anstellung ohne Zusatzverdienst), deshalb wäre es für mich interessant zu wissen, worauf ich nun alles achten muss. Bis Jahresende sollte ich unter der zu versteuernden Grenze von 10.000€ bleiben, jedoch weiß ich nicht genau, wieviel Prozent ich für die Sozialversicherung beiseite legen muss (die wird ja monatlich berechnet oder? Das heißt ich muss auch nur in den Monaten September, Oktober, November und Dezember, in denen ich nun mehr als 366€ verdiene, meinen Sozialversicherungsbeitrag zahlen oder wie genau läuft das?).

Dem Finanzamt muss ich, da ich ja nun 2 Arbeitgeber habe, auf jeden Fall eine Jahreseinkommenserklärung abgeben, richtig (obwohl ich unter der lohnsteuergrenze bleibe)?

Würde mich sehr darüber freuen, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank schonmal!

Lg Rene

Verfasst von: dermuch am 04.10.2010 11:55
 


THEMA:  2 geringfügige Anstellungen + Honorarnoten

für die gebietskrankenkasse müssen sie mit ca. 18% rechnen.

 

honorarnote = selbständigkeit???  da giblt die gsvg geringfügigkeitsgrenze - ca. 4000 euro jährlich  da kommen sie mit 300*3=900 nicht drüber.

 

zur veranlagung wird das einkommen zusammengerechnet abzüglich bezahlter sv - wenn unter 11t euro - keine steuer - 10 % der sv beiträge können bis ca. 220 euro als negativsteuer rückerstattet werden

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