Im Juli 2010 ist mein Sohn zur Welt gekommen und ich bin nun in Karenz und beziehe das einkommensabhägige Kinderbetreuungsgeld von 30. August 2010 bis 28. Juni 2011. Von Januar bis Anfang Mai 2010 war ich voll nicht selbstständig beschäftigt mit einem gesamt Bruttoeinkommen von ca. 15.000 EUR für die 5 Monate. Danach 4 Monate Mutterschutz mit Wochengeldbezug. Jetzt habe ich das Angebot bekommen, auf Werkvertragsbasis zu arbeiten.
Meine Fragen:
1) Wieviel darf ich dazuverdienen bezüglich des Kinderbetreuungsgeldes? Sind das 5.800,- EUR?
2) Stimmt es, dass ich im kommenden Jahr für den Zeitraum 1.1.2011 bis zum Ende des Kinderbetreuungsgeldanspruchs am 28.6.2011 wieder 5.800,- EUR dazuverdienen darf? Und danach wieder normal Arbeiten kann, also volles Einkommen beziehen kann?
3) Kann der Zuverdienst auch auf einmal sein, oder gibts da Monatsgrenzen?
4) Ein Zusatzeinkommen von 790 EUR ist ja steuerfrei - wenns mehr wird, muß ich dann ein Gewerbe anmelden? Bzw. wie ist das mit den neuen Selbständigen? Und zählt das Kinderbetreuungsgeld als Einkommen?
Danke für Ihre Hilfe! |