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Verfasst von: Alexander Bauer am 13.09.2010 20:56
 


THEMA:  Einbringung Einzelunternehmen in GmbH

Guten Tag,

aufgrund einer möglichen Förderung für eine neue Produktidee überlege ich die Gründung einer GmbH (Voraussetzung für Förderung). Nachdem aber aus steuerlicher Sicht mein Einzelunternehmen (besteht seit 10 Jahren) sinnvoller ist, suche ich im Moment noch nach Steueroptimierungsideen, die die Verschlechterung durch die GmbH möglichst kompensieren sollen.

Zahlt sich nach der steuerlichen Verschlechterung (seit 2006) noch die Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH aus? Kann man über die unbaren Entnahmen von max. 50% des Unternehmenswerts noch eine sinnvolle Ersparnis erreichen? Angenommen der Verkehrswert des EU wird mit 150k EUR festgesetzt und somit könnten max. 75k entnommen werde - wie hoch kann der steuerliche Buchwert festgelegt werden, damit man für einen möglichst kleinen Teil der Entnahme die 25% KEST zahlen muss?

Wie gesagt, bin ich erst mal am Ideen sammeln, bevor ich eine professionelle Beratung vor der Gründung in Anspruch nehme. Würde mich freuen, hier schon mal ein paar Infos vorab zu bekommen.

Beste Grüße

A. Bauer

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 14.09.2010 07:04
 


THEMA:  Einbringung Einzelunternehmen in GmbH

Sehr geehrter Herr Bauer,

das steuerliche Eigenkapital (Buchkapital, Buchwert) für die GmbH ergibt sich aus dem Einbringungskapital ihres Einzelunternehmens und dem einbezahlten Stammkapital in die GmbH. Das Einbringungskapital resultiert aus dem steuerlichen Eigenkapital ihres Einzelunternehmens. Je höher das steuerliche Eigenkapital ihres Einzelunternehmens ist, desto höher wird das Einbringungskapital sein und desto mehr können sie als unbare Entnahme aus der GmbH wieder herausnehmen, ohne dass KEST anfällt. Denn die KEST fällt nur an, soweit sich aufgrund der unbaren Entnahme ein negatives (steuerliches)  Eigenkapital ergibt oder vergrößert wird.

Somit ist für die Frage der KEST viel weniger der Unternehmenswert entscheidend, als das buchmäßige Eigenkapital ihres Unternehmens.

Das (steuerliche) buchmäßige Eigenkapital kann nicht einfach „festgelegt“ werden. Er ergibt sich aus den (steuerlichen) Buchwerten aller Wirtschaftsgüter und Schulden in der Bilanz des Einzelunternehmens. Sollten sie bis jetzt keine Bilanz erstellt haben, sondern nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemacht haben, müssen sie im Rahmen der Einbringung auf Bilanzierung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen umstellen.

Die GmbH ist nicht nachteiliger gegenüber einem Einzelunternehmen. Es hängt von vielen Faktoren ab, ob eine GmbH günstiger (oder ungünstiger) ist als ein Einzelunternehmen (z.B. Höhe des Gewinns, geplante Investitionen, Entnahmeverhalten). Man kann jede Rechtsform optimieren. Außerdem wäre es kurzsichtig eine Rechtsformentscheidung nur anhand von steuerlichen Überlegungen zu treffen, wo doch auch gewichtige zivilrechtliche Fragen zu überlegen sind (z.B. Haftung, Erbschaft, etc.).

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

g.janusch@stb-janusch.at

 

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