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Verfasst von: Jan am 23.08.2010 10:10
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag
Ich arbeite in Wien. Meine Frau arbeitet(e) in der Slowakei. Wir sind Slowaken, leben in der Slowakei. Wir haben eine Tochter (1 Monat alt). Meine Frau ist jetzt zu hause mir ihr.

Meine Kollegin aus Finance & Accounting dept gab mir einen Formular zum Alleinverdienerabsetzbetrag; jetzt hat Sie aber herausgefunden dass ich es nicht beantragen kann, weil "meine Frau eine Slowakin ist".

Ich habe ein bisschen gebrowst. Ich bin (wahrscheinlich) ein Steuerpflichtige gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988.

Dann steht dort zur Thema Alleinverdiener:

Alleinverdiener
ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im
Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt
steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Für
Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte
Steuerpflicht des (Ehe-)Partners nicht erforderlich.

Habe ich doch das Recht auf Alleinverdienerabsetzbetrag?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 23.08.2010 10:28
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag
Lieber Herr Jan,

Wenn Sie in Österreich Steuern zahlen, dann dürfen Sie nicht schlechter gestellt sein als die Österreicher. Sie sind daher Berechtigt den Alleinverdienerabsetzbetrag in Österreich geltend zu machen. Im schlimmesten Fall geben sie diesen Antrag im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung am Jahresende ab.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Jan am 23.08.2010 10:48
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag
Vielen Dank für ihre Antwort.
Verfasst von: arzu am 04.01.2011 19:29
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag

ich gebe dieses jahr den alleinerzieher formular ab obwohl ich das meiner firma mitgeteilt habe steht aber nicht auf dem lohnzettel dass ich auch alleinverdiener bin???

 

welche formulare sollte ich nehmen für 2010

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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