Verfasst von:
Jan am
23.08.2010 10:10
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THEMA: Alleinverdienerabsetzbetrag |
Ich arbeite in Wien. Meine Frau arbeitet(e) in der Slowakei. Wir sind Slowaken, leben in der Slowakei. Wir haben eine Tochter (1 Monat alt). Meine Frau ist jetzt zu hause mir ihr.
Meine Kollegin aus Finance & Accounting dept gab mir einen Formular zum Alleinverdienerabsetzbetrag; jetzt hat Sie aber herausgefunden dass ich es nicht beantragen kann, weil "meine Frau eine Slowakin ist".
Ich habe ein bisschen gebrowst. Ich bin (wahrscheinlich) ein Steuerpflichtige gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988.
Dann steht dort zur Thema Alleinverdiener:
Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des (Ehe-)Partners nicht erforderlich.
Habe ich doch das Recht auf Alleinverdienerabsetzbetrag?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
23.08.2010 10:28
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THEMA: Alleinverdienerabsetzbetrag |
Lieber Herr Jan,
Wenn Sie in Österreich Steuern zahlen, dann dürfen Sie nicht schlechter gestellt sein als die Österreicher. Sie sind daher Berechtigt den Alleinverdienerabsetzbetrag in Österreich geltend zu machen. Im schlimmesten Fall geben sie diesen Antrag im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung am Jahresende ab.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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Verfasst von:
Jan am
23.08.2010 10:48
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Verfasst von:
arzu am
04.01.2011 19:29
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THEMA: Alleinverdienerabsetzbetrag |
ich gebe dieses jahr den alleinerzieher formular ab obwohl ich das meiner firma mitgeteilt habe steht aber nicht auf dem lohnzettel dass ich auch alleinverdiener bin???
welche formulare sollte ich nehmen für 2010 |
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